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Informationen zur Schulwegbeförderung

Die Übernahme der Beförderungskosten für anspruchsberechtige Schülerinnen und Schüler bis zur 10. Jahrgangsstufe, erfolgt mit dem notwendigen Erfassungsbogen (siehe SchulantragOnline) zur Schülerbeförderung.


Die Erziehungsberechtigten füllen den Antrag aus, welcher von der Schule im Anschluss schriftlich bestätigt werden muss.
Es bekommen alle Schüler ein 365 €-Ticket, welche auf dem Schulweg öffentliche Verkehrsmittel benutzen müssen.

Für Schüler welche ausschließlich im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs sowie mit dem Anrufsammeltaxi (AST) befördert werden, erhalten kein 365 €-Ticket, sondern ihre reguläre Berechtigungskarte.

Die freigestellten Schülerverkehre sind kein Bestandteil des VGN-Integrationsgebietes.

Der Verbundpass muss einmalig bis zum 14. Lebensjahr beantragt werden.

Ab dem 15. Geburtstag muss der Schüler jährlich einen neuen Verbundpass (sog. Verlängerungspass) beantragen, welcher lediglich von der Schule bestätigt werden muss und anschließend beim VGN-Verkaufsbüro beantragt werden kann.

Der Verbundpass des VGN muss grundsätzlich vom Schüler selbst in einem VGN-Verkaufsbüro beantragt werden. Hierzu muss ein entsprechender Bestellschein ausgefüllt werden, welchen Sie hier finden.

Der Schüler gibt seinen Bestellschein im Verkaufsbüro ab und erhält anschließend seinen Verbundpass.

Auf dem Verbundpass wird die jeweilige Monatswertmarke eingeschoben und die Fahrkarte erlangt ihre Gültigkeit.

Der Verbundpass kann in folgenden Verkaufsbüros ausgestellt werden:

  • DB Reisezentrum Hof im Bahnhof → Landkreis Hof
  • Busbahnhof Bayreuth → Landkreis Bayreuth

Das 365 €-Ticket besteht aus zwei Bestandteilen. Nur in Kombination mit beiden Bestandteilen besitzt die Fahrkarte ihre Gültigkeit und kann verwendet werden.

Die beiden Bestandteile sind…

➔ .. die Wertmarke für den jeweiligen Monat (wird in der Schule ausgeteilt)
➔ .. der Verbundpass (muss selbst besorgt werden)

Sollte der Schüler keinen Verbundpass besitzen, so gilt die Wertmarke nicht als Fahrkarte und somit als Fahren ohne Fahrtberechtigung (Beförderungserschleichung).

Merkblatt – Mein 365 €-Ticket