Skip to main content

WhatsApp, Instagram, Snapchat und Co.

Zwei Milliarden Menschen schicken sich monatlich rund um den Erdball Nachrichten über WhatsApp. 58 Millionen Deutsche nutzen WhatsApp täglich. Die Nutzerzahlen von Instagram und Snapchat steigen kontinuierlich. Kaum einer, der nicht über soziale Medien mit seinen Mitmenschen vernetzt ist. Doch mit der zunehmenden Attraktivität steigt auch die Unsicherheit: Wie sicher sind diese Medien? Wie sind die Nutzungsbedingungen? Welche rechtlichen Richtlinien gelten? Kompetent und mit vielen Fakten informierte Polizeiobermeister Florian List, Jugendkontaktbeamter der Polizeiinspektion Münchberg, im Januar die Schülerinnen und Schüler der 6. und 8. Klassen über diese Themen.

List klärte darüber auf, dass die Nutzung vieler von den Schülern aktiv genutzten Messenger frühestens ab 13 Jahre, bei WhatsApp gar erst ab 16 Jahre ist und damit für die Sechstklässler also eigentlich gar nicht gedacht ist. So war denn auch manch einer darüber erstaunt, auf welche Daten sie den Unternehmen den Zugriff mit der Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen erlaubt haben. Häufig sind diese Nutzungsbedingungen so umfangreich, dass sie kaum einer tatsächlich in vollem Umfang liest.

Nach dieser fundierten Aufklärung über die Nutzungsbedingungen von WhatsApp, Instagram, Facebook, Snapchat und TikTok kam List auf die Gefahren, die in sozialen Medien lauern, zu sprechen. Angeregt diskutierte die Gruppe darüber, was Cybermobbing eigentlich ist und was man tun kann, wenn man davon betroffen ist. „Mobbing ist keine Situation“, betonte der Polizist, „sondern ein Vorgang von sich steigernden Entgleisungen und Anfeindungen, der sich gegen eine Person richtet und sich über einen längeren Zeitraum erstreckt.“ Diese spezifische Form der Ausgrenzung findet nicht nur im digitalen Raum statt, sondern wirkt bis nach Hause, bis in die Schule, ja bis in den Freundeskreis. Eindringlich rät er den Schülerinnen und Schülern, auf keinen Fall online zu reagieren, seine Privatsphäre zu schützen, Kontakte, von denen die Anfeindungen ausgehen, zu blocken und in Form von Screenshots Beweise zu sammeln. Um dann wirksam gegen den oder die Täter vorzugehen, sollte man sich Hilfe suchen. Diese findet man in Vertrauenspersonen wie z.B. den Eltern oder Verbindungslehrkräften und natürlich bei der Polizei. Die Gruppe kam in diesem Zusammenhang auch auf Cybergrooming und Sexting zu sprechen. Hier appellierte List eindringlich an die Jugendlichen, keine freizügigen Fotos von sich selbst über soziale Medien zu verbreiten, da man mit der Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen nicht nur die Rechte an den Bildern abgibt, sondern auch die Kontrolle über die Weiterverbreitung oder Bearbeitung der Bilder durch Dritte verliert. „Merke dir: Das Internet vergisst nichts!“, warnte der Polizist.

Abschließend setzte List die SchülerInnen über Rechtsverstöße in sozialen Medien, wie z.B. Beleidigung, Nötigung und Bedrohung, Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes oder Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, in Kenntnis. Dass bei einem Verstoß dem Täter mögliche Folgen wie eine Anzeige bei der Polizei, ein Eintrag im Strafregister, das Verhängen einer Geldstrafe oder das Ableisten von Sozialstunden bis hin zu Jugendarrest oder Haftstrafe drohen, brachte den ein oder anderen sehr zum Nachdenken.

„Manches habe ich schon gewusst, aber ich habe auch viel dazugelernt, z.B. dass WhatsApp so viele Infos von meinem Handy sammelt. Das war echt interessant“, fasste ein Sechstklässler seine Eindrücke von der Präventionsveranstaltung zusammen.

Heike Eul